Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Gäste zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens der Einrichtung und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren.
Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Der Zweck ist die mögliche Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt. Die erfassten Daten dürfen und werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet!
Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal drei Monaten gelöscht. Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.